Allgemeine Geschäftsbedingungen der Variuscard Produktions- und HandelsGmbH

Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma Variuscard Produktions- und HandelsGmbH im folgenden Auftragnehmer genannt. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Die Daten werden in ausreichender Qualität geliefert, oder liegen bereits vor. Die Kartengestaltung ist im Angebot nicht enthalten. Alle genannten Preise verstehen sich exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die AGB der Firma Variuscard GmbH. Der Gerichtsstand ist Wien. Variuscard wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, den Auftragnehmer auch wahlweise an seinem Wohnsitz zu verklagen.

 

Vertragsabschluss

Die Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten.

Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber.

 

Zahlung

Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrundeliegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Zusatzkosten wie z.B. für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind im Angebot zu vereinbaren. Kosten für Datenkonvertierung, Probedruck und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden mit 60,00 EUR pro Stunde berechnet. Es gelten die dem Kunden angegebenen Zahlungsarten. Bei Erstkunden behalten wir uns Vorkasse oder Nachnahme vor. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent bleibt die Ware Eigentum des Lieferanten.

 

Liefermengen

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass es zu Mehr- oder Minderstückzahlen in Höhe von 10% der Auflage kommen kann. Eine solche Differenz wird ausdrücklich akzeptiert und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kürzung/Zurückbehaltung des Rechnungsbetrages.

 

Gewährleistung

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie ggf. der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse mit den gestellten Daten in jedem Fall zu prüfen. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel hat der Kunde uns innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für den Unternehmer ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Versteckte Mängel, die nach der dem Kunden obliegenden unverzüglichen Untersuchung der Ware zu diesem Zeitpunkt nicht feststellbar waren, hat dieser innerhalb von 3 Wochen, nachdem die Waren das Lieferwerk verlassen haben, ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge sind hinzunehmen. Farbabweichungen in einer gewissen Toleranz (siehe Punkt Farbabweichung und Proofs) berechtigen nicht zu einer Reklamation. Sollte es darüber Unstimmigkeiten geben, wird ein Sachverständigengutachten nach den Richtlinien des österreichischen Druckgewerbes entscheiden. Beide Parteien unterwerfen sich dieser Entscheidung. Die höchstmögliche Schadenssumme beträgt jedoch 60% des Auftragswertes.

 

Aufrechnung im Streitfall

Eine Aufrechnung im Streitfall wird beiderseitig ausgeschlossen.

 

Schadenshaftung

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

 

Eigentum, Urheberrecht

Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden hergestellt. Aus diesem Grund haftet der Kunde gegenüber unserem Unternehmen dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt. Der Kunde haftet für jeden Inhalt der Produkte im Sinne des Herausgebers (auch im Sinn des Presserechtes) und stellt den Auftragnehmer ausdrücklich von der Haftung frei.

 

Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

 

Datenschutz

Gemäß § 4 Abs. 1 TDDSG ist der Auftragnehmer verpflichtet, Sie als Kunden über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils ausführlich zu informieren. Ihre bei uns gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt und lediglich im zur Ausführung Ihrer Bestellung erforderlichen Umfang an unsere Partnerunternehmen weitergegeben. Ihre Daten werden nicht an andere als zum Firmenverbund gehörende Unternehmen zum Zwecke der Werbung oder Marktforschung verwendet.

Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich oder durch Übersendung einer E-Mail mit Angabe seiner Kundennummer widerrufen. Dies bedeutet dann eine komplette Löschung seines Profils aus unserer Datenbank.

 

Andrucke

Falls nicht anders gewünscht wird die Produktion laut Ihren Daten gedruckt. Farbwerte und Schmuckfarben sowie Rasterwerte werden laut Bestellung, ansonsten laut unseren Standard Produktionsparametern angewandt. Für Offset gilt ein Standard-Raster von 60, für Siebdruck ein Raster von 24, für Metallic-Farben und für Standardfarben 28. Gerne laden wir Sie zum Andruck Ihrer Produktion ein – der Termin wird dabei nach dem Produktionsplan festgelegt. Kleine Farbänderungen können hierbei direkt an der Maschine vorgenommen werden. Größere Änderungen (Fehler im Sujet; Farbe dünkler/heller) bedarf es neuer Druckplatten und eines neuen Andruckes. Pro Farbe kommen dabei 150 EUR hinzu (für 4 färbige CMYK Drucke 600 EUR). Bei Änderungen bei Volltonfarben (Schmuckfarben/Pantonefarben) müssen gegebenenfalls die Farben ebenfalls neu gemischt werden, hier kommt eine Mischungspauschale von 80 EUR hinzu.

 

Farbabweichungen und Proofs

Beigestellte Proofs können nicht zu 100% nachgestellt werden. Drucktechnisch lassen sich Farben auf Kunststoffen nicht gleich abbilden wie auf Papier. Durch die Eigenfarbe der Kunststoffe, die unterschiedliche Oberflächenspannung und den Laminierprozess verringert sich das Gamut (Farbraum) und es entstehen Farbveränderungen. Wir weisen darauf hin, dass Farbabweichungen auch innerhalb einer laufenden Produktion von bis zu 3-4 de (3-4 ∆E) aufgrund von Laminierprozessen und den Temperaturschwankungen sowie Materialschwankungen entstehen können.

 

Gold und Silbertöne :

Offset-Metallic Farben verhalten sich nach dem Laminieren wie herkömmliche Farben und stumpfen ab bzw. sind nicht mehr reflektierend. Aus diesem Grund werden Metallic Farben ausschließlich (soweit nicht anders schriftlich vereinbart) im Siebdruck vor oder nachgedruckt. Pantone-Angaben bezüglich Gold oder Silbertönen werden daher durch vorhandene Siebdruckfarben (oder eine Kombination Siebdruck/offsetdruck) ersetzt. Genauere Informationen zu den Möglichkeiten und worauf Sie beim Datenaufbau achten müssen erhalten Sie unter +43 1 250 950.

 

Personalisierung

Personalisierte Karten werden, außer anders gewünscht, standardmäßig in schwarz gedruckt (Barcode, Name, Nummern, etc.). Barcode-Stile, -Schriften sowie die Größe der Barcodes ist Maschinenbedingt vorgegeben und können nur Stufenweise verändert werden. Farbige Personalisierungen können entweder durch Mono-Folien (Gold, Silber, Sonderfarben) oder vierfärbig (CMYK-Folien) oder Digitaldruck hergestellt werden. Für Fotopersonalisierungen müssen alle Fotos in derselben Größe, demselben Seitenverhältnis und Qualität als .jpg Datei angeliefert werden (300 dpi). Die Größe und das Seitenverhältnis an sich ist frei wählbar, muss aber für die ganze Produktion und bei allen beigestellten Fotos gleich bleiben. Änderungen an beigestellten Foto-Daten werden gesondert je nach Aufwand in Rechnung gestellt. Für matt laminierte Karten (matte Oberfläche) wird keine Garantie für die Personalisierbarkeit (Bedruckbarkeit) durch Kartendrucker gegeben. Die Personalisierung auf matten Karten liegt im Ermessen des Kunden.

 

Archivierung & Verwendung d. Daten

Variuscard übernimmt keine Haftung für die Speicherung der Daten. Nach Auftragserfüllung werden die Daten nicht archiviert. Der Kunde stellt Variuscard Layouts für die Kartengestaltung zur Verfügung, die Variuscard auch auf der Website und in Katalogen/Broschüren einsetzen darf. Variuscard ist berechtigt, die Layouts des Kunden und dessen Namen und Marken der über Variuscard beworbenen Waren oder Dienstleistungen als Referenz im Rahmen eigener Akquisition einzusetzen.

 

Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Wien, AGB Stand 04.April.2011. Preise basieren auf den derzeitigen Lohn- und Materialkosten, haben eine Gültigkeit von 2 Wochen, vorbehaltlich technischer Abklärung.